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   BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63   

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BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63 (https://dejure.org/1967,470)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1967 - II C 96.63 (https://dejure.org/1967,470)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - II C 96.63 (https://dejure.org/1967,470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei der Besitzstandwahrung und Änderung der Versorgungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 15
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 51.61

    Anerkennung eines nach dem 31. Dezember 1918 erlittenen Unfalls als "während" des

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
    Der Zweck des § 181 a BBG ist es, durch pauschalierte Erhöhungen der Versorgung die Folgen von Unfällen auszugleichen, die sich während der durch den Krieg erhöhten allgemeinen Gefahrenlage - unter den in § 181 a BBG weiter bezeichneten Voraussetzungen - ereignet haben, und derart die "Kriegsunfall"-Versorgung zu vereinheitlichen (vgl. BVerwGE 19, 103 [104/105]).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 75.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
    Dementsprechend hat der erkennende Senat im Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 75.63 - ausgeführt, ein Unfallversorgungsanspruch habe am 1. September 1957 im Sinne des Art. 11 Abs. 11 des 2.ÄG/G 131 dann nicht "bestanden", wenn seine Realisierungsmöglichkeit noch nicht einen Grad erreicht hatte, der geeignet war, ein schutzwürdiges Vertrauen in die künftige Gewährung gleich hoher Versorgungsleistungen auszulösen.
  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
    Nach dem Fortfall dieser Lebensgrundlage komme die Verpflichtung der Allgemeinheit wieder zum Tragen, freilich vermindert um dasjenige, was der Witwe auf Grund eines infolge Auflösung der zweiten Ehe erworbenen Versorgungs- oder Unterhaltsanspruchs zufließe (BVerwGE 11, 350 [351]; Plog-Wiedow, BBG, § 164 RdNrn. 23, 24).
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53

    Witwengeld bei Aufhebung der neuen Ehe

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63
    Diesen Grundsatz habe es mit der - hier nicht interessierenden - Einschränkung versehen, daß das Witwengeld nicht für die Dauer der zweiten Ehe sowie ferner dann nicht zu zahlen sei, wenn die Witwe bei Eingehung der zweiten Ehe deren Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit gekannt habe (zu vgl. BGHZ 16, 213 [214]).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Der genannte Zweck der Regelung, die im Sinne des Verfassungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG dem Schutz der Ehe dient und namentlich auch das Wohl der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder im Auge hat, wird vielmehr am wirksamsten erreicht, wenn das in Aussicht gestellte Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs der Witwe jede Besorgnis nimmt, eine neue, später etwa scheiternde Ehe könne sich auf die dann wieder in Betracht kommende Versorgung nachteilig auswirken (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerfGE 25, 142 (149, 152); BVerwGE 11, 350 (352 f.)).

    Die Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorschriften hat wiederholt zugunsten der Beamtenwitwe eine weite Auslegung der Wiederauflebensvorschriften vertreten mit der einleuchtenden Begründung, daß auf diese Weise der Gesetzeszweck am besten erreicht würde (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerwGE 11, 350 (352 f.); 31, 197 (201 ff.)).

  • BVerwG, 07.03.1973 - VI C 29.71

    Ermittlung des Wertes einer Rente - Gewährung der Versorgungsbezüge aus dem

    Während es also bei der die Doppelversorgung betreffenden Neuregelung des § 160 a BBG um die Alimentationspflicht des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Hinterbliebenen gehe, die Neuregelung somit aus einem Grundsatz des Beamtenversorgungsrechts folge, stünden bei der Neuregelung des § 164 Abs. 3 Satz 1 BBG familienpolitische Gründe im Vordergrund, die es rechtfertigten, bei der Bemessung der Bezüge - anders als bei Leistungen, die auf dem Prinzip der amtgemäßen Versorgung beruhten - auf die Bedürfnisse der Berechtigten abzustellen (BVerfGE 25, 142; BVerwGE 11, 350; 26, 15).

    Schon vorher hatte das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 26, 15 (19) als Zweck des Wiederauflebens des Witwengeldes herausgestellt, den Beamtenwitwen durch Gewährleistung von Versorgung für den Fall, daß die neue Ehe scheitere, den Entschluß zur Wiederverheiratung zu erleichtern, derart die Zahl der sog. "Onkelehen" einzudämmen und gleichzeitig die Allgemeinheit für die Dauer der neuen Ehe von der Versorgungslast zu befreien.

    Hier ist nicht zu entscheiden, ob die Beschränkung auf die Anrechnung von Versorgungs-, Unterhalts- und Rentenansprüchen in dem dargelegten Sinn vollkommen dem Zweck der Anrechnungsregelung gerecht wird, zu verhindern, daß der Unterhalt der Witwe auf Grund beider Ehen zweimal erbracht wird (BVerfGE 25, 142 [152]), oder anders ausgedrückt; zu vermeiden, daß die Gesamtversorgung der Witwe durch die neue Ehe zu Lasten der Allgemeinheit verbessert wird (BVerwGE 26, 15 [20]).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16

    Alimentation; Beamter; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Waise;

    Gemäß § 61 Abs. 3 BeamtVG 2011 - Entsprechendes gilt für § 61 Abs. 3 BeamtVG 2017 - lebt der Anspruch auf Witwengeld, der mit der Wiederverheiratung der Witwe erloschen war (§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG 2011 und 2017), mit der Scheidung der Ehe wieder auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1967 - 2 C 96.63 - BVerwGE 26, 15 ).
  • BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe -

    Das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (ZBR 1964, 86), auf das sich das Berufungsgericht hierbei stützt, ist zwar vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden (BVerwGE 26, 15), jedoch unter ausdrücklicher und zutreffend begründeter Ablehnung jener Rechtsauffassung.

    Diese Zielsetzung hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 11, 350 knapp dargestellt; inzwischen hat ihr der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 (BVerwGE 26, 15) eingehende Betrachtungen gewidmet.

  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

    In seinem Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG II C 96.63 - (BVerwGE 26, 15 [18]) hat der erkennende Senat hierzu folgendes dargelegt:.

    Sie bietet damit zugleich - ebenso wie die Regelung über das Wiederaufleben des Witwergeldes bei Auflösung der neuen Ehe (vgl. hierzu BVerwGE 26, 15 [19]) - eine Ermutigung zur Wiederverheiratung.

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96

    Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung

    Mit dem Begriff "erlöschen" wird im Beamtenversorgungsrecht der völlige, endgültige Wegfall des Anspruchs auf Versorgungsbezüge bezeichnet (BVerwGE 26, 15 (18) [BVerwG 12.01.1967 - II C 96/63]).
  • BVerwG, 25.07.1968 - II B 6.67

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlöschen eins Schuldverrhältnisses

    Der in dieser zivilrechtlichen Vorschrift verwendete Erlöschensbegriff hat den gleichen Rechtsinhalt wie der entsprechende Begriff des Beamtenrechts; denn mit dem Erlöschen eines Anspruchs ist - wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat (BVerwGE 26, 15 [18]) - im Beamtenrecht ebenso wie im Zivilrecht in aller Regel sein völliger, endgültiger Wegfall gemeint.

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß ein kraft Beamten- oder Besoldungsrechts ruhender Anspruch zwar von dem Berechtigten zeitweilig nicht geltend, gemacht werden kann, jedoch während des Ruhens rechtlich fortbesteht (so z.B. BVerwGE 26, 15 [18]), mithin der Erfüllung durch den Dienstherrn fähig bleibt.

  • BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Indessen kann wegen des dem Ortsgesetzgeber zukommenden weiten Ermessens nicht gefordert werden, daß der zweckmäßigste, gerechteste oder wahrscheinlichste Maßstab angewandt wird (BVerwGE 26, 17 [BVerwG 12.01.1967 - II C 96/63] [320]; ferner Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - BVerwGE 31, 33 [34]).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77

    Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen

    Maßgebend für die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf wiederaufgelebte Witwenrente war, der Witwe den Entschluß zur Wiederverheiratung zu erleichtern und damit sogenannten Rentnerkonkubinaten entgegenzuwirken (BT-Drucks. I/2846, S. 26; II/2437, S. 79/80; BSGE 19, 153, 155; 21, 279, 280/281; BVerwGE 26, 15, 19; 31, 197, 208; 42, 40, 44; BVerfGE 25, 142, 149; 38, 187, 204).
  • BVerwG, 14.08.1979 - 8 B 8.79
    Die hier gemäß § 18 Abs. 2 BWGöD anzuwendende Anrechnungsregelung von § 164 Abs. 3 Satz 1 BBG (ab 1. Januar 1977: § 61 Abs. 3 BeamtVG) soll verhindern, daß die Gesamtversorgung der wiederverheirateten Witwe nach Auflösung der neuen Ehe zu Lasten der Allgemeinheit verbessert wird (BVerwGE 26, 15 [20]; 42, 40 [45]; auch privatrechtliche Ansprüche auf eine Geldrente sind deshalb anrechenbar (BVerwGE 42, 40 [44]).
  • VGH Hessen, 08.03.1989 - 1 UE 2485/85

    Hauptsachenerledigung im Berufungsverfahren; Vererblichkeit eines Anspruchs auf

  • BGH, 04.11.1976 - IX ZR 81/73

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1976 - IX ZR 53/75

    Rechtsmittel

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